⚠️ Allergenkennzeichnung: die 14 und was Sie deklarieren müssen
Nach EU 1169/2011 müssen Sie 14 Allergene deklarieren — auch bei loser Ware in Dänemark. So bleiben Sie korrekt.
Korrekte Allergeninformationen sind gesetzliche Pflicht und schaffen Vertrauen. In der gesamten EU müssen Allergene deklariert werden, sobald sie als Zutat oder Verarbeitungshilfsstoff verwendet werden. In Dänemark gilt dies auch für lose (nicht vorverpackte) Lebensmittel — einschließlich Restaurantgerichte —, und mündliche Angaben sind nur zulässig, wenn jederzeit eine schriftliche Aufzeichnung verfügbar ist.
Die 14 zu deklarierenden Allergene
Glutenhaltiges Getreide · Krebstiere · Eier · Fisch · Erdnüsse · Sojabohnen · Milch · Schalenfrüchte · Sellerie · Senf · Sesam · Schwefeldioxid/Sulfite (>10 mg/kg) · Lupinen · Weichtiere.
Wo es schiefgeht
- Kreuzkontamination in offenen Küchen und an Buffets
- Rezept- oder Lieferantenänderungen, die nicht in die Allergenliste einfließen
- „Kann Spuren enthalten“ als pauschaler Haftungsausschluss statt einer echten Bewertung
- Mitarbeiter geben Auskunft zu Allergenen ohne schriftliche Grundlage
Die vorsorgliche Kennzeichnung „kann Spuren enthalten“ sollte auf einer echten Risikobewertung beruhen und nur Allergene auflisten, die realistisch vorhanden sind — nicht als generelle Absicherung.
EU-Verordnung 1169/2011; dänische Lebensmittelinformationsverordnung (LIV). Der Betreiber ist für die deklarierten Informationen verantwortlich.